Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

Für den Vertragsabschluß ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB maßgebend. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Liegt zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, werden etwa erfolgte Arbeitskosten- und Materialpreiserhöhungen sowie Mehrwertsteuererhöhungen in gleicher Höhe an den Kunden weitergegeben, es sei denn, es liegt ein Verschulden unsererseits vor.

 

2. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen haben ausschließliche Geltung für sämtliche Rechtsgeschäfte mit allen Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen nur durch schriftliche Bestätigung zustande.

 

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Betonwerk und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Dauer von 4 Monaten von der Annahme des Angebotes an. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung – die am Tage der Lieferung geltenden Preise in Rechnung gestellt.

Sofern nichts anderes vereinbart, wird der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 18 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen.

Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Gefahrübergang – Lieferung/Verpackung

Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenes Geschäft, für das jeweils diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Käufers voraus. Die Abnahme der Ladung hat zu den bestellten Lieferterminen zu erfolgen. Bei vereinbarungsgemäßer Lieferung an die Baustelle werden geeignete Anfuhrwege und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt; andernfalls haftet dieser für entstandene Schäden und zusätzliche Kosten. Die von uns schriftlich bestätigten Lieferfristen werden eingehalten. Rohstoff und Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit Beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht, ohne Einschränkung unseres Rechtes aufNachlieferung. Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte geringere Menge vereinbart wurde, steht es uns frei, die Ladefähigkeit des Transportmittels voll auszunutzen. Etwaige Leerfrachten trägt der Empfänger. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Pfandpaletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über, auch bei Lieferung „frei Bestimmungsort“. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Empfänger zur Wahrung seines Schadenersatzanspruches gegen den Frachtführer vor Entladung für etwa notwendige Tatbestandsfeststellungen zu sorgen.

 

5. Mängelfeststellung

Die Verwendung natürlicher Zuschlagsstoffe kann zu Schwankungen der Beschaffenheit unserer Produkte führen, wie z.B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse. Abweichungen Veränderungen oder Toleranzen stellen – von Falschlieferungen abgesehen – keine Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit dar, soweit sie die DINNormen erfüllen. Muster gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, die gilt nur, wenn der Käufer auch Kaufmann im Sinne des HGB ist.

 

6. Haftungsbeschränkung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der von uns gelieferten Sache geht erst dann auf den Käufer über, wenn er uns gegenüber seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen erfüllt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei Lieferungen in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens

und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit Anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Weiterverarbeitung durch Einbau in eine Sache, die einem Dritten gehört, so gilt die daraus entstehende Forderung des Käufers gegenüber dem Dritten von vorne herein in demjenigen Umfang an uns abgetreten, als unsererseits noch Ansprüche aus unserer Lieferung an gegen den Kunden bestehen. Der Käufer ist verpflichtet, den Eigentümer der anderen Sache von dem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zusetzen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zusichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, und jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte und Sachen, unverzüglich anzuzeigen.

 

8. Beratung/überlassene Unterlagen

Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Besteller nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte. Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

 

9. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an:

Esslinger Betonwerk GmbH, Eichenstraße 13, 82061 Neuried bei München

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise? versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Nicht Paketversand fähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Sitz des Lieferwerkes ist sowohl für die Lieferung wie auch für die Zahlung für beide Vertragspartner Erfüllungsort.
Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

 

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln nicht.